Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die ART for ART Theaterservice GmbH orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG 2), Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.artforart.at
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.artforart.at
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung.
1.4.3 Text (auch in Grafikform) hat eine Kontrastverhältnis zum Hintergrund von 4.5:1
außer er ist rein dekorativ oder ein Logo, größerer Text (18pt oder 14pt fettgedruckt) hat eine Kontrastverhältnis von 3:1
1.4.10 Reflow (WCAG 2.1 neu)
responsives Design, damit Inhalte auch bei 320px Auflösung (iPhone) ohne Querscrollen lesbar sind, das entspricht 400% Zoom bei 1280px.
2.1.1 Tastatur: Alle Funktionen des Inhalts sind über eine Tastatur-Schnittstelle bedienbar, ohne dass spezifische Zeitabstände für einzelne Tastenanschläge erforderlich sind, es sei denn, die zugrunde liegende Funktion erfordert eine Eingabe, die von der Bewegung des Benutzers abhängt und nicht nur von den Endpunkten. (Stufe A)
2.4.5 Mehrere Möglichkeiten: Es stehen mehr als eine Möglichkeit zur Verfügung, um eine Webseite innerhalb einer Gruppe von Webseiten zu finden, es sei denn, die Webseite ist das Ergebnis eines Prozesses oder ein Schritt in einem Prozess. (Stufe AA)
2.4.7 Sichtbarer Tastaturfokus
a:focus, a:active Angaben im CSS, Standard-Fokusanzeige (Rahmen um den Link) nicht wegnehmen
3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen: Beschriftungen oder Anweisungen werden bereitgestellt, wenn Inhalte eine Benutzereingabe erfordern. (Stufe A)
4.1.1 Parsing: Bei Inhalten, die mit Auszeichnungssprachen implementiert werden, haben Elemente vollständige Start- und End-Tags, Elemente werden gemäß ihren Spezifikationen verschachtelt, Elemente enthalten keine doppelten Attribute und alle IDs sind eindeutig, es sei denn, die Spezifikationen erlauben diese Funktionen. (Stufe A)
4.1.2 Name, Role, Value: Bei allen Benutzeroberflächenkomponenten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Formularelemente, Links und Komponenten, die von Skripten generiert werden) kann der Name und die Rolle programmatisch bestimmt werden. Zustände, Eigenschaften und Werte, die vom Benutzer festgelegt werden können, können programmatisch festgelegt werden und Benachrichtigungen über Änderungen an diesen Elementen sind für Benutzeragenten, einschließlich unterstützender Technologien, verfügbar. (Stufe A)
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung.
1.4.3 Text (auch in Grafikform) hat eine Kontrastverhältnis zum Hintergrund von 4.5:1
außer er ist rein dekorativ oder ein Logo, größerer Text (18pt oder 14pt fettgedruckt) hat eine Kontrastverhältnis von 3:1
1.4.10 Reflow (WCAG 2.1 neu)
responsives Design, damit Inhalte auch bei 320px Auflösung (iPhone) ohne Querscrollen lesbar sind, das entspricht 400% Zoom bei 1280px.
2.1.1 Tastatur: Alle Funktionen des Inhalts sind über eine Tastatur-Schnittstelle bedienbar, ohne dass spezifische Zeitabstände für einzelne Tastenanschläge erforderlich sind, es sei denn, die zugrunde liegende Funktion erfordert eine Eingabe, die von der Bewegung des Benutzers abhängt und nicht nur von den Endpunkten. (Stufe A)
2.4.5 Mehrere Möglichkeiten: Es stehen mehr als eine Möglichkeit zur Verfügung, um eine Webseite innerhalb einer Gruppe von Webseiten zu finden, es sei denn, die Webseite ist das Ergebnis eines Prozesses oder ein Schritt in einem Prozess. (Stufe AA)
2.4.7 Sichtbarer Tastaturfokus
a:focus, a:active Angaben im CSS, Standard-Fokusanzeige (Rahmen um den Link) nicht wegnehmen
3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen: Beschriftungen oder Anweisungen werden bereitgestellt, wenn Inhalte eine Benutzereingabe erfordern. (Stufe A)
4.1.1 Parsing: Bei Inhalten, die mit Auszeichnungssprachen implementiert werden, haben Elemente vollständige Start- und End-Tags, Elemente werden gemäß ihren Spezifikationen verschachtelt, Elemente enthalten keine doppelten Attribute und alle IDs sind eindeutig, es sei denn, die Spezifikationen erlauben diese Funktionen. (Stufe A)
4.1.2 Name, Role, Value: Bei allen Benutzeroberflächenkomponenten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Formularelemente, Links und Komponenten, die von Skripten generiert werden) kann der Name und die Rolle programmatisch bestimmt werden. Zustände, Eigenschaften und Werte, die vom Benutzer festgelegt werden können, können programmatisch festgelegt werden und Benachrichtigungen über Änderungen an diesen Elementen sind für Benutzeragenten, einschließlich unterstützender Technologien, verfügbar. (Stufe A)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im September 2022 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten (Johannes Kerschbaummayr) vorgenommenen. Bewertung der grundlegenden Komponenten ausgewählter Webseiten mittels Evaluierung nach WCAG 2.1 AA im Jahr 2020.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten (Johannes Kerschbaummayr) vorgenommenen. Bewertung der grundlegenden Komponenten ausgewählter Webseiten mittels Evaluierung nach WCAG 2.1 AA im Jahr 2020.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an presse@theaterservice.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Webseite www.artforart.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite an.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an presse@theaterservice.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Webseite www.artforart.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Zum Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Zum Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
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